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Prostituierten-Verein fordert Bordell-Öffnungen

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Das Sexgewerbe ist wie viele andere Wirtschaftszweige von den Maßnahmen zum Corona-Schutz betroffen. In ganz Deutschland mussten vor einigen Wochen alle Bordelle ihren Betrieb einstellen und sexuelle Dienstleistungen dürfen vorerst nicht angeboten werden. Zu unrecht, wie Doña Carmen e.V – Verein für die sozialen und politischen Rechte von Prostituierten – meint. Die Lobbygruppe kritisiert die Corona-Maßnahmen der Regierung nun scharf und fordert eine sofortige Aufhebung der Beschränkungen.

Kritik an Corona-Beschränkungen im Sexgewerbe

Nicht jeder ist mit den seit Wochen geltenden Corona-Beschränkungen einverstanden. Kritiker stellen dessen Nutzen ernsthaft in Frage und sprechen von einem erheblichen Eingriff in die Grundrechte der Bürger in Deutschland. Manche sehen gar ein Ende der Demokratie.

Auch im Sexgewerbe regt sich nun Widerstand gegen die Corona-Maßnahmen, speziell gegen die per Landesverordnungen eingeführte bundesweite Schließung der Bordelle und das Prostitutionsverbot. Der Verein Doña Carmen e.V., der sich für die sozialen und politischen Rechte von Prostituierten einsetzt, fordert nun, dass alle Prostitutionsstätten sofort wieder geöffnet werden dürfen und Prostituierte die Erlaubnis zurückerhalten, sexuelle Dienstleistungen anzubieten.

Man bezeichnet im Speziellen die „1,5-Meter-Abstandsregelung“, die ein wesentlicher Grund für die massiven Restriktionen im Sexgewerbe ist, als „sachlich unangebracht“. Dafür beruft man sich auf aktuelle Zahlen vom Robert-Koch-Institut (RKI). In einer Pressemitteilung heißt es: „Ausweislich der Angaben des RKI hatte der Erkrankungsbeginn bei COVID-19 bundesweit seinen Höhepunkt bereits am 16. März 2020. Bei einer Inkubationszeit von 5 bis 6 Tagen lag der Höhepunkt der Infektionen mithin am 10./11. März 2020.“ Man schlussfolgert: „Somit setzte der Rückgang der COVID-19-Infektionen bereits rund 2 Wochen vor der bundesweiten Einführung der 1,5-Meter-Mindestabstandsregel ein. Die Abstandsregelung wurde per Landesverordnungen erst um den 22./23. März 2020 eingeführt.“

Laut RKI gab es am 16. März 2020 4.614 neue Corona-Fälle in Deutschland und damit die meisten Neuinfektionen seit Ausbruch der Pandemie. Dass die Infektionsrate ab dem Zeitpunkt, noch vor Einführung der Abstandsregelung, rückläufig ist, sei Doña Carmen zufolge ein hinreichender Beleg dafür, dass es keinen ursächlichen Zusammenhang zwischen dem „1,5-Meter-Abstandsgebot“ und der Eindämmung des Virus gebe. Eine Legitimation Prostitutionsstätten weiterhin geschlossen zu halten und Sexarbeit generell zu verbieten, sei daher nicht gegeben.

Selbstverantworteter Umgang statt Restriktionen

Statt die Bordelle dicht zu machen und Sexarbeiter an der Ausübung ihres Berufs zu hindern, sei laut Doña Carmen ein selbstverantworteter Umgang mit COVID-19 der richtige Weg. Sowohl im Sexgewerbe als in anderen gesellschaftlichen Bereichen müsse man es den Menschen selbst überlassen, sich adäquat vor Corona zu schützen. Als Vorbild könne der seinerzeit erfolgreiche Umgang mit der HIV/Aids-Pandemie herhalten. Es wäre sinnvoller, auf Informationen und stattliche Aufklärung zu setzen, als weiterhin die Strategie der Entrechtung zu wählen.

Prostitutionsstätten könnten außerdem mit Gesundheitsämtern zusammenarbeiten, um geeignete Hygienepläne zu erstellen, damit Mitarbeiter und Kunden optimal geschützt sind. So ließe sich gewährleisten, dass das Risiko einer Infektion für tatsächliche Risikogruppen, zum Beispiel Ältere oder chronisch Kranke, auf ein Mindestmaß reduziert wird.

Aus den genannten Gründen plädiert Doña Carmen dafür, dass eine sofortige Änderung von §19 Infektionsschutzgesetz vorgenommen wird.

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